LinguaKom-Birgit Müller
Dolmetscherin Übersetzerin §
Birgit Müller
auf Deutsch
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  • Recht
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    LinguaKom - Birgit Müller
    Allgemeine Geschäftsbedingungen


    1. Geltungsbereich
      Alle Aufträge werden nur zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt. Der Kunde erkennt diese mit der Auftragserteilung an. Sie gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung. Abweichungen müssen schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für LinguaKom nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich anerkannt worden sind. Auch für den Fall, dass der Auftraggeber für Dritte handelt, schlie�t LinguaKom den Vertrag ausschlie�lich mit dem Auftraggeber ab. Dieser hat seiner Zahlungsverpflichtung pünktlich nachzukommen, und zwar unabhängig von den Zahlungen seines Endkunden.

    2. Ausfertigung des Übersetzungsauftrages
      Die Übersetzung wird fachgerecht ausgeführt. Der Kunde erhält die mündlich oder schriftlich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. Texte, deren Inhalte strafbar sind oder gegen die guten Sitten versto�en, können von LinguaKom, auch nach Auftragsannahme, zurückgewiesen werden.

    3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
      Der Auftraggeber hat LinguaKom rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu informieren. Fehlerhafte Übersetzungen wegen Unleserlichkeit des Ausgangstextes gehen nicht zu Lasten von LinguaKom. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber LinguaKom vor Auftragserteilung schriftlich hierüber zu informieren und LinguaKom vor dem Druck einen Korrekturabzug zu überlassen. Unterlässt er dies, so geht jeglicher etwaige Mangel zu seinen Lasten. Der Auftraggeber hat Linguakom nach dem Druck ein Belegexemplar zu überlassen. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sein könnten, hat der Auftraggeber unaufgefordert bei Auftragserteilung oder unmittelbar danach zur Verfügung zu stellen (wie Glossare, verbindliche Firmenterminologie, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Bedeutung von Abkürzungen etc.). Wird dieses Begleitmaterial nicht gestellt, werden Fachbegriffe in allgemein üblicher und verständlicher Form übersetzt. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch den Auftraggeber ergeben, gehen nicht zu Lasten von LinguaKom.

      Der Auftraggeber stellt LinguaKom von allen urheberrechtlichen Ansprüchen inkl. Neben- und Folgekosten frei, die der Autor des Ausgangstextes aufgrund der Übersetzung an LinguaKom stellen könnte.

    4. Mängelbeseitigung / Haftung / Schadensansprüche
      Übersetzungen werden von LinguaKom fachgerecht angefertigt. Sollte eine unserer Übersetzungen dennoch einen Mangel aufweisen, muss dies innerhalb von 2 Wochen LinguaKom schriftlich mitgeteilt werden, andernfalls gilt die Übersetzung als mangelfrei. Der Kunde hat im Mangelfall Anspruch auf eine mangelfreie Übersetzung. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen. Sollte sich die Übersetzung für den vom Kunden geplanten Verwendungszweck als nicht geeignet erweisen, behält sich LinguaKom das Recht auf Nachbesserung vor. In keinem Fall entstehen daraus Schadensersatzansprüche an LinguaKom. Für Nachbesserungen hat der Auftraggeber LinguaKom eine angemessene Frist einzuräumen. Verweigert er diese, so ist LinguaKom von der Mängelhaftung befreit. Werden Mängel innerhalb der eingeräumten Frist nicht behoben, kann der Auftraggeber eine Minderung der Vergütung verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln besteht jedoch kein Minderungsrecht. LinguaKom haftet bei Vermögens- und Sachschäden nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

      Für die inhaltliche Richtigkeit der Ausgangstexte, insbesondere juristischer oder technischer Art, übernimmt LinguaKom keine Verantwortung. Ein Rückgriff des Auftraggebers auf LinguaKom zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen Dritter (Nichtvertragspartner) ist ausgeschlossen. LinguaKom haftet nicht für Beschädigungen oder Verluste auf dem Transportwege. LinguaKom arbeitet mit dem Virenschutzprogramm KASPERSKY, welches laufend aktualisiert wird. Es wird jedoch keine Haftung für eventuelle Schäden durch Computerviren übernommen. LinguaKom haftet nicht für den Verlust von Dokumenten aufgrund von Feuer, Wasser, Naturgewalten, Einbruch oder Diebstahl und ist in einem solchen Fall nicht verantwortlich zu machen für eine eventuell aus o.g. Gründen auftretende Lieferverzögerung.

    5. Geheimhaltung
      LinguaKom verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Kunden zur Kenntnis gelangen. LinguaKom darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern sie dies als erforderlich erachtet, Dritter bedienen. Linguakom wird erlaubt, Texte, die nach der Übersetzung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (z. B. Druckwerke oder Internetseiten), zu Referenzzwecken zu verwenden.

    6. Speicherung von Daten und Übersetzungen
      Falls der Kunde nicht audrücklich etwas Gegenteiliges wünscht, wird LinguaKom erlaubt, alle Daten und Texte in der Ziel- und in der Ausgangssprache zum Zwecke späterer Ergänzung, Überarbeitung oder erneuter Lieferung an den Kunden zu speichern.

    7. Störungen, höhere Gewalt, Serverfehler und Viren
      Für Schäden, die durch Viren, Übertragungsstörungen, höhere Gewalt, Stromausfall oder auch Krankheit der Übersetzerin oder eines ihrer Mitarbeiter entstehen, wird keine Haftung übernommen. LinguaKom wird den Auftraggeber in solchen Fällen unverzüglich hierüber in Kenntnis setzen. Sowohl LinguaKom als auch der Auftraggeber sind jedoch in derartigen Fällen dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Teillieferungen, die von LinguaKom bereits ausgeführt wurden, sind auf der Grundlage der vereinbarten Vergütung zu honorieren. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind für solche Fälle ausgeschlossen.

    8. Preise
      Übersetzungen werden nach Umfang und Schwierigkeitsgrad berechnet. Der in einem Angebot genannte Preis gilt als verbindlich, es sei denn, er ist dort ausdrücklich als Zirka-Preis aufgeführt. In diesem Falle erfolgt die Abrechnung nach Fertigstellung der Übersetzung auf der Basis des tatsächlich entstandenen Aufwands. Die Mindestgebühr für einen Auftrag liegt bei Euro 30,00. Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung und ohne Skonto fällig. LinguaKom kann bei umfangreichen Arbeiten den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Arbeiten objektiv notwendig ist.

    9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
      Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von LinguaKom. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht kein Nutzungsrecht für den Auftraggeber. Inhaber der Urheberrechte ist LinguaKom - Birgit Müller. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von LinguaKom darf weder eine Weitergabe der Übersetzung an Dritte, noch eine Speicherung oder elektronische Verwendung des Materials in einem Datenbank- oder Online-System erfolgen. Fälschende oder sinnentstellende Veränderungen durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt noch sonst beeinträchtigt werden.

      Bei zur Veröffentlichung bestimmten Übersetzungen ist der Name LinguaKom - Birgit Müller als Übersetzerin deutlich anzugeben. Wird die Übersetzung im Internet veröffentlicht, hat der Auftraggeber LinguaKom - Birgit Müller auf der Internetseite deutlich lesbar namentlich zu nennen.

    10. Kündigung
      Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag, ohne dazu berechtigt zu sein, ist er dazu verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung geleistete Übersetzungsarbeit auf der Grundlage der vereinbarten Vergütung zu honorieren. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.

    11. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
      Das Vertragsverhältnis zwischen LinguaKom und dem Kunden unterliegt ausschlie§lich dem deutschen Recht. Als ausschlie§licher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt für beide Teile der Sitz von LinguaKom.

    12. Salvatorische Klausel
      Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Rechtsgrund unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Vereinbarung im Übrigen nicht davon berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der Unwirksamen oder Undurchführbaren zu setzen, die dem Geist und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht.